BETRIEBSRAT GEGEN STRESS
Stress und Psychische Belastungen im Betrieb
Stress und psychische Belastungen in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt nehmen zu und setzen die Beschäftigten teils unter enormen Druck. Langfristig entstehen so Fehlbelastungen, die zu mehr Krankentagen und früher oder später zu gesundheitlichen Problemen führen können. Um gegenzusteuern, haben Betriebsräte ein Mittel, das aber noch viel zu wenig genutzt wird.
Stress nimmt zu
Die Krankentage aufgrund psychischer Erkrankungen sind im letzten Jahr stark angestiegen und liegen laut der DAK erneut auf einem Rekordniveau. Der DGB Index Gute Arbeit kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass die Betriebe insgesamt zu wenig gegen Stress am Arbeitsplatz tun: Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung wird nicht in allen Betrieben durchgeführt. Lediglich 18 Prozent der Beschäftigten geben an, dass in den vergangenen zwei Jahren eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, in der auch psychische Belastungen berücksichtigt wurden.
Was kann der Betriebsrat tun?
Gefährdungsbeurteilung als Ansatzpunkt
Du setzt dich als Betriebsrat aktiv für den Schutz der Gesundheit deiner Kolleg*innen ein. Du trägst dazu bei, dass ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld geschaffen wird. Bestenfalls hast du mit dem Gremium die Arbeitsbelastungen, das Stressmanagement, die Arbeitsumgebung, aber auch die Förderungen des allgemeinen Wohlbefindens der Beschäftigten im Blick.
Die ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige Grundlage eures Handelns und ein zentraler Dreh- und Angelpunkt im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie ist im §5 des ArbSchG geregelt. Der Arbeitgeber muss physische wie psychische Belastungen ermitteln und beurteilen. So können frühzeitig Gefährdungspotenziale im Betrieb für die Gesundheit der Beschäftigten erkannt und geeignete Maßnahmen zum Abbau der Gefährdungen entwickelt werden.
Handlungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten
Bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber aber nicht allein das Sagen: Das Betriebsverfassungsrecht räumt euch als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz Mitbestimmungs- und Initiativrechte ein.
Das liegt daran, dass der Gesetzgeber eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Betrieb verlangt, aber die Ausgestaltung nicht regelt. Hier geht es nur im Schulterschluss zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Grundlage für die Mitbestimmung bildet §87 Abs. 1 Nr. 7 des BetrVG. Der Arbeitgeber begeht eine Pflichtverletzung, wenn der Betriebsrat nicht an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt wird. Als Betriebsrat habt ihr hier ein Initiativrecht und könnt eine Gefährdungsbeurteilung anregen.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist kein Hexenwerk. Wir bieten dir die wichtigsten Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung in diesen Veranstaltungen an:
Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 1
Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
In diesem Seminar lernst du,
• welche gesetzlichen Anforderungen bestehen und wie du sie als Betriebsrat nutzen kannst.
• wie die Gefährdungsbeurteilung mit dem Schwerpunkt psychische Belastungen durchgeführt wird und was du als Betriebsrat dabei zu beachten hast.
• welche Verfahren und Instrumente dabei helfen.
• wie ihr als Gremium die Möglichkeiten der Mitbestimmung ausnutzen und mit dem Initiativrecht eigene Akzente setzen könnt.
Weitere Infos und Anmeldung hier.
Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt 2 –
Praxis-Workshop zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
In unserem Praxis Workshop könnt ihr an der eigenen Gefährdungsbeurteilung oder auch an einer Betriebsvereinbarung arbeiten.
In diesem Seminar lernst du,
• wie du das Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung mit als Betriebsrat gestalten kannst.
• welche Instrumente die psychische Gefährdungsbeurteilung zum Erfolg führen.
• wie ihr die Kolleg*innen überzeugen könnt.
Weitere Infos und Anmeldung hier.
Psychische Gesundheit fördern
Stress, Erschöpfung und Burnout verhindern
In diesem Seminar lernst du,
• wie der Begriff psychische Belastungen arbeitspsychologisch und rechtlich einzuordnen ist.
• welche typischen Ursachen und Auslöser es für psychische Fehlbelastungen gibt.
• welche Möglichkeiten das Instrument der Gefährdungsanzeige bietet.
• welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten dir als Betriebsrat zur Verfügung stehen.
• wie du auf betroffene und gefährdete Kolleg*innen aktiv zugehen kannst.
• was es braucht und wer beteiligt werden sollte, damit die psychische Gesundheit deiner Kolleg*innen erhalten bleibt.
• wie ihr mit Instrumenten aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz gezielt gegen psychischen Fehlbelastungen vorgehen könnt.
Weitere Infos und Anmeldung hier.
Newsletter für Betriebsräte
Bleib immer auf dem Laufenden: Mit unserem Newsletter zum Thema "Datenschutz und neue Technologien" erfährst du regelmäßig von neuen Regelungen und Urteilen. Dazu erhältst du praktische Tipps zur Arbeit als Betriebsrat.